Finanzierung der Metropole GZM
Das Gesetz, kraft dessen die Metropole GZM berufen wurde, enthält die in Polen beispiellosen Vorschriften, wie derartige Institutionen zu finanzieren sind. Die Quelle von Einnahmen bilden hauptsächlich 5-prozentige Einnahmen aus Einkommensteuer von Einwohnern der Metropole GZM sowie Mitgliedsbeiträge von dazugehörigen Gemeinden und Städten.
Das erste Budget der Metropole GZM betrug 2018 über 362 Mio. PLN.
Im weiteren Budget betrugen die geplanten Einnahmen beinahe dreimal so viel, also über eine Milliarde PLN.
Dieser Anstieg war auf die Erweiterung der Metropolentätigkeit zurückzuführen. Die Metropole GZM hat nämlich am 1. Januar 2019 die mit Organisation des öffentlichen Nahverkehrs verbundenen Aufgaben übernommen.
Dem Gesetz zufolge - dürfen Gemeinden der Metropole GZM die Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben anvertrauen, müssen dabei aber deren Finanzierung gewährleisten. Der Teil, den die jeweiligen Gemeinden ins GZM-Budget zusätzlich einzahlen, nachdem ihre Eigenaufgaben der Metropole übertragen worden sind, wird als variabler Beitrag bezeichnet. So ist es im Falle der Organisation des öffentlichen Nahverkehrs. Diese formelle Eigenaufgabe von Gemeinden, wurde der Metropole übertragen. Daher werden von Gemeinden jedes Jahr Beiträge ins GZM-Budget zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs auf ihren Gebieten eingezahlt.